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SFGV fordert vom Bundesrat: Teilöffnung, Ersatz Umsatzausfalles und Mietzinsreduktion

Es ist schon mehrere Jahre bekannt, dass gerade die Myokine – also die muskulären Botenstoffe – eine sehr positive Wirkung auf das Immunsystem haben. Der Stimulus für die Myokineausschüttung ist besonders bei intensiverer muskulärer Arbeit, sprich Muskeltraining, zu beobachten. Ein gesundheitsorientiertes Muskeltraining an Geräten ist also gerade jetzt sehr wichtig.

Mit einem Brief an Alain Berset hat deshalb der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband SFGV folgende Forderungen an den Bundesrat gestellt:

Per 6. April 2020 dürfen Fitness- und Gesundheitscenter ihre Unternehmen unter folgenden Bedingungen eingeschränkt wieder öffnen:

  • geöffnet werden darf ausschliesslich die Gerätetrainingsfläche
  • es dürfen pro 100 m2 Trainingsfläche max. 10 Personen gleichzeitig anwesend sein
  • Group-Fitness Kurse bleiben weiterhin geschlossen
  • Kinderhorte, Sauna und Wellnessbereich bleiben ebenfalls geschlossen
  • für Center in Gebieten, die besonders betroffen sind (Tessin, Waadt, Graubünden), kann der jeweilige Kanton diese Ausnahmeregelung ausser Kraft setzen
  • die Center muss krankenkassenzertifiziert sein
  • unbetreute Öffnungszeiten sind nicht gestattet

Den ganzen Brief an den Bundesrat bezüglich Lockerung des Shut, finden Sie hier.

Zudem hat der SFGV ein Konzept erarbeitet um für den entgangenen Umsatz eine Entschädigung zu erhalten. Er sucht nun den Kontakt zu anderen Verbänden wie Gastro-Suisse, Coiffeurverband, Floristenverband usw., um gemeinsam zu kämpfen.

Wer National- oder Ständeräte kennt, die den SFGV in dieser Sache unterstützen könnten, soll sich bitte bei Roland Steiner melden (r.steiner@sfgv.ch).

Weiter hat der SFGV bereits vor einigen Tagen einen Brief an den Bundesrat Guy Parmelin geschickt und zwar für den Erlass der Mietzinsen für Geschäftsliegenschaften.

Den Brief zum Erlass der Mietzinsen, lesen Sie hier.