Ihr Fitnesscenter oder Personaltraining-Studio ist geschlossen! Wo kriegen Sie in der Schweiz Hilfe?
25. März 2020
Coronakrise: Muss ich als Fitnesscenter in der Schweiz die Miete noch bezahlen?
27. März 2020

Jetzt Liquiditätshilfe holen für Ihr Fitnesscenter!

Sind Sie durch die Schliessung der Fitnesscenter unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten?

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 25. März 2020 die Einzelheiten zum Ablauf und zu den einzureichenden Dokumenten geregelt.

Über www.covid19.easygov.swiss finden Sie alle relevanten Informationen und Grundlagen zur Liquiditätshilfe sowie die Voraussetzungen für eine Antragsstellung.

Sie können verbürgte Überbrückungskredite von bis zu 10 Prozent Ihres Umsatzes und bis 500‘000 sehr unkompliziert beantragen. Auf dieses Geld bezahlen Sie keinen Zins und keine Gebühren. Es ist innert 5 Jahren zurückzuzahlen.

Die Kreditanträge sind ab jetzt möglich (nur Online).

Stellen Sie jetzt Ihren Antrag für die Liquiditätshilfe.

Wir informieren Sie weiter.

 

Roger Gestach und das Team der FITNESS TRIBUNE

 

26.März 2020