Sind Sie durch die Schliessung der Fitnesscenter unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten?
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 25. März 2020 die Einzelheiten zum Ablauf und zu den einzureichenden Dokumenten geregelt.
Über www.covid19.easygov.swiss finden Sie alle relevanten Informationen und Grundlagen zur Liquiditätshilfe sowie die Voraussetzungen für eine Antragsstellung.
Sie können verbürgte Überbrückungskredite von bis zu 10 Prozent Ihres Umsatzes und bis 500‘000 sehr unkompliziert beantragen. Auf dieses Geld bezahlen Sie keinen Zins und keine Gebühren. Es ist innert 5 Jahren zurückzuzahlen.
Die Kreditanträge sind ab jetzt möglich (nur Online).
Stellen Sie jetzt Ihren Antrag für die Liquiditätshilfe.
Wir informieren Sie weiter.
Roger Gestach und das Team der FITNESS TRIBUNE
26.März 2020