Muskeltraining viel wichtiger als impfen
8. Oktober 2020
Kanton Wallis schliesst Fitnesscenter!
22. Oktober 2020

Der heutige Bundesratsentscheid hat für die Fitnesscenter in der Schweiz folgende Auswirkungen:

  • Fitnesscenter gelten nicht als öffentliche Räume
  • Trotzdem gilt im Eingangsbereich und in den Garderoben eine Maskentragpflicht
  • In den Trainingsräumlichkeiten gilt keine Maskentragpflicht für die Kunden
  • Die Kunden können also ohne Maske trainieren
  • Wenn ein Kunde positiv getestet wird, besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiter die mit ihm Kontakt hatten, in Quarantäne müssen. Daher ist es zu empfehlen, dass die Mitarbeiter bei der Arbeit immer eine Maske tragen.
  • Gruppenkurse können wie bis anhin durchgeführt werden. Wenn die Distanzregel von 1,5 Meter in den Kursen nicht eingehalten werden kann, gilt eine extra Registration der Kursteilnehmer