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Besonnung mit Solarien – Die neue Norm für Solarien!

Die gesundheitliche Sicherheit war eigentlich längstens gegeben und gesichert. Der Widerstand anderer Interessengruppen hatte aber immer überwogen. Da nutzte auch eine jahrzehntelange Aufklärungsarbeit seitens des Photomed-Verbandes nicht viel bis nichts. Ende Februar diesen Jahres hatte der Bundesrat in der Schweiz eine neue Strahlenschutzverordnung verabschiedet, die Anfang Juni 2019 in Kraft getreten ist. Die Inhalte, die Vorgaben und die Lösungen für Solarienbetreiber sollen hier zusammengefasst, die Konsequenzen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die jetzt vorliegenden Richtlinien geben uns endlich Rechtssicherheit, die allen gut tun wird und es ist die beste Gelegenheit, die Besonnung wieder ins rechte Licht zu rücken.

Fristen und Termine

Bezüglich Umrüstung und die ersten Kontrollen, muss man sich auf den Juli 2020 einstellen. Es bleibt uns allen also noch genügend Zeit, genau das Richtige zu tun: Die richtigen Plakate und Werbehilfen mit dem eigenen Logo zu kreieren, natürlich die Umrüstung und die Schulung des Personals durch die Fachleute vom Photomed-Verband vorzunehmen. Ab Juli 2020 müssen Sie entweder Neugeräte angeschafft oder bei Ihren bestehenden Geräten in eine Umrüstung investiert oder diese Stillgelegt haben!

Die Kontrollen vor Ort werden die entsprechenden Verantwortlichen aus den jeweiligen Kantonen durchführen. Dazu wäre auch die Anschaffung eines sehr teuren Messgerätes nötig. Grundlage ist das vorliegende Gesetz. Jeder Kanton könnte aber auch noch über schärfere Regeln verfügen! Diese müssten dann aber noch in die Kantonsparlamente oder auch noch vors Volk. Dazu wird man wohl kaum Zeit finden wollen, wird doch schon der Aufwand dieser zusätzlichen, jetzt geforderten Kontrollen nicht so positiv aufgenommen.

Die Umsetzung des definitiven Verbots für unter 18-Jährige kann sogar noch bis zum 1. Januar 2022 warten. Wie gesagt, sind es aber die Kantone, die im Detail bestimmen. So gibt es in der Waadt schon seit drei Jahren dieses Verbot für unter 18-Jährige. Wir wissen aber vom Photomed-Verband, dass es vielleicht gerade einmal ein bis zwei Prozent junge Nutzer in Sonnenstudios sind.

Umrüstung von vorhandenen Geräten

Zentral ist die Umrüstung von vorhandenen Geräten auf einen, so genannten neuen Standard TYP 3. Dieser ist nicht zu verwechseln mit den aktuell bekannten 0,3 Watt pro Quadratmeter, wie sie in Deutschland vorgegeben und verlangt werden. Mit der Einführung von TYP 3 in der Schweiz werden sogar strengere Regeln eingeführt, denn die Bestrahlungsmenge darf insgesamt nur weniger als 0,15 Watt/Quadratmeter UVB sowie 0,15 Watt/Quadratmeter UVA pro Körperfläche aufweisen.

Ein Bestrahlungsplan muss für jeden Besucher erstellt werden und vorliegen. Dabei berücksichtigt man gebräunte oder nicht gebräunte Haut, diese gerätespezifischen Daten, eine Bestrahlungsmenge pro Sitzungsserie und ein Jahres-Maximum, sowie so genannte Risikogruppen. Dieser Begriff ersetzt die bisher bekannten Definitionen von Hauttypen. Die maximale Jahresbestrahlungsdosis wird mit 25’000 Joule pro Quadratmeter Körperfläche angegeben. Dieser Bestrahlungsplan soll am benutzten Gerät angegeben werden und zur Mitnahme durch den Kunden bereit liegen. Das eindeutig Positive dabei, ist, dass der Kunde/Nutzer jetzt zu mehr Selbstverantwortung geführt wird.

Die Angaben über Risikogruppen und Risiken ähneln einer Aufzählung von Kontraindikationen. Es wird abgefragt nach Verwandten mit Hautkrebs, schweren Sonnenbrände in der Kindheit, der Zahl Leberflecken, ob asymmetrisch mit ungleicher Form und Rändern (ABCD-Regel). Dazu werden die Nutzer durch das neue Gesetz direkt angewiesen, Eigenverantwortung zu zeigen und einiges zu überprüfen wie den Gebrauch von photosensiblen Medikamenten und Kosmetika, allgemeine Hinweise auf Risiken bei Übertreibung und Hautalterung, den Intervall von mindestens 48 Stunden der Nutzung von Solarien, das Vermeiden von Sonnenbädern aussen plus Solarium.

Neugeräte

Eine Lösung liegt auch in der Anschaffung eines Neugerätes und dann natürlich mit dem Aktuellsten auf dem Markt. Das sind neue Geräte mit ganz unterschiedlicher Röhrenbestückung, COLLARIUM oder Hybridgeräte genannt. Wir sprechen von Lampen, die ein Spektrum aus dem Farblichtbereich mitbringen (ca. 630 Nanometer), dies kombiniert mit den bekannten UV-Lampen mit 280 bis 400 Nanometern. Hier kommt es also zu einer Bereicherung und Variante aus dem Beauty-Bereich.

Entscheidungskriterien

Die Fitnessclubbesitzer, die noch Solarien haben und sie weiter lukrativ betreiben wollen, sollten sich folgende Fragen stellen: Kann ich die Räume anders und lukrativer nutzen? Kenne ich die Relation von Recycling-Kosten und Umrüstung? Kenne ich die wirklich positiven Wirkungen der Solarien? Kann ich meinen Kunden den eigentlichen Nutzen vermitteln? Es ist eine Grundsatzfrage, gemischt mit ein wenig wirtschaftlichem Optimismus, für das Thema «gesunde Besonnung».

Falschaussagen verunsichern nach wie vor

Nach wie vor muss es darum gehen, gegen Falschinformationen über Solarien und die Besonnung generell vorzugehen. Auch heute noch wird die Meinung vermehrt publiziert, dass Solarien nur mit UVA-Röhren ausgestattet sind. Und diese sollen vor allem für die Entstehung von Hautkrebs und Hautalterung verantwortlich sein. Schon einmal hatten wir in der FITNESS TRIBUNE klar in Frage gestellt, ob man wirklich glauben kann, dass die heutige Technik nicht fähig wäre, alle nur erdenkbaren Solarium-Röhren mit sonnenähnlichen und gesundheitlich wirksamen Spektren herzustellen. Es werden eigentlich immer Röhren eingesetzt, die mit einem UVB-Anteil den gesundheitlichen Aspekt der Solarien bedienen. Und mit den neuen Angeboten wird die aktuelle Besonnungsszene bunter denn je.

Fazit: In der Zukunft wird in unseren Fitnessstudios wieder die Sonne scheinen und es werden wieder gute Zusatzumsätze zu generieren sein!

Zusammenfassung

  • Umrüstung oder Recycling? Beides kostet
  • Frist läuft für die Umrüstung bis Juni 2020
  • Geräte müssen zertifiziert werden
  • Ein Bestrahlungsplan für die Kunden gehört dazu, muss am Gerät gut sichtbar angebracht sein
  • Handzettel zur Selbstverantwortung und Selbsteinschätzung muss zur Mitnahme ausliegen
  • Schutzbrille muss vorhanden sein
  • Verbot für unter 18-Jährige wird erst ab 1/2022 in Deutschweizer Kantonen erwartet
  • Kontrollen sind Sache der jeweiligen Kantone
  • Mitgliedschaft im Photomed-Verband ist angeraten

Detlef Hubbert

Dipl. Sportlehrer, Sport- und Fachjournalist seit 20 Jahren,

Planer von Wellness Anlagen mit Fa. Wellness Partner CH seit 20 Jahren